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Mär 2020

Für Pferdeeinstellbetriebe. Maßnahmen zur Verhinderung der Ansteckung mit Coronavirus

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Referat Veterinärrecht, ist die Umsetzung des untenstehenden Maßnahmenkataloges zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus in PFERDEEINSTELLBETRIEBEN unbedingt erforderlich.

 

Im untenstehenden Link finden sie die aktuellen Vorgaben des Sozialministeriums.

Link Sozialministerium, Häufig gestellte Fragen.

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html

 

Die pflegerische oder veterinärmedizinische Betreuung des eigenen Pferdes kann unter der Ausnahme der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Eigentum gemäß Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 subsumiert werden. Sollte der Reitstallbetreiber jedoch dafür sorgen, dass die notwendige Betreuung des Pferdes sichergestellt ist und bei Gefahr die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden (dürfen), kann dieser Ausnahmetatbestand nicht herangezogen werden!

 

Falls der Pferdestall trotzdem betreten wird, ist folgendes unbedingt einzuhalten!

  • Jeder Kontakt mit Personen, die nicht im eigenen Haushalt wohnen, ist unbedingt zu vermeiden.

  • Es ist sicherzustellen, dass sich möglichst wenige Personen (betriebseigenes Personal am Betriebsgelände ist mitzuzählen) gleichzeitig am Betrieb aufhalten (nach aktuellem Stand der Bundesregierung derzeit max. 5). Die Erstellung eines Besuchsplanes über Internet oder WhatsApp ist unbedingt notwendig!

  • Um den uneingeschränkten Betrieb aufrechterhalten und dafür erforderliche Arbeiten sicher durchführen zu können, sind fixe Besuchszeiten festzulegen und zu kommunizieren.

  • Gemeinschaftsräume wie Reiterstüberl etc. sind zu sperren!

  • Vermehrte Aufmerksamkeit auf Hygiene in den Toiletten, öfteres Händewaschen sollte sowieso schon durchgeführt werden und selbstverständlich sein! Papierhandtücher verwenden oder eigenes Handtuch mitbringen!

  • In Sattelkammer oder ähnliche enge Räume nur einzeln eintreten!

  • Bei Benützung von gemeinsam genutzten Geräten wie Besen Scheibtruhe etc. oder auch die Zaungriffe unbedingt Handschuhe tragen!

  • Möglichst große Abstände zueinander halten mind. 1 – 3 Meter– kein Hände schütteln oder ähnliche Berührungen!

  • Nur eine Person pro Pferd – keine Verwandten, Freunde, SchulkollegInnen etc. auf den Betrieb mitbringen!

  • Die Aufenthaltsdauer von nicht betriebseigene Personen am Betrieb so kurz wie möglich halten.

  • Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist eine sofortige Meldung an den Reitstallbetreiber verpflichtend. Diese darf aber ausschließlich telefonisch oder übers Internet erfolgen.

  • Keinesfalls dürfen Personen mit Krankheitssymptomen am Betrieb erscheinen!!!

Stand 25.03.2020

Halten wir alle gemeinsam die Vorschriften und Maßnahmen, die vom Bundesministerium vorgegeben werden, ein!

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