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Bundesweit | Dez 2022

Meldung des Aufenthalts von Pferden ** Eintragung von Pferden im VIS

Im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt. Neben grundlegenden Änderungen im Hinblick auf die Dokumentation von Arzneimittelanwendungen durch die Tierärzte und der Neugestaltung des Pferdepasses ist auch eine Datenbank über den Aufenthalt für Pferde und Pferdeartige (Ponys, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) zu führen.

Diese Datenbank ist in Österreich beim VIS – Verbrauchergesundheitsinformationssystem eingerichtet. Bis Jahresende 2022 ist nun jeder Halter verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS zu melden. Grundvoraussetzungen hierfür sind ein bestehender VIS-Zugang und die Registrierung des zu meldenden Pferdes in der österreichischen Equidendatenbank. Die Meldeverpflichtung ist unabhängig davon, ob der Halter auch Besitzer oder Eigentümer der Equiden ist! Österreichische Zuchtpferde sind im Regelfall in der Equidendatenbank registriert.

 

Hardfacts VIS Equidenmeldungen:

Wo kann ich die Equidenmeldungen durchführen?

Die Equidenmeldungen sind auf der Webseite des VIS möglich.

Die Equidenmeldungen sind unter dem Punkt VIS-Web und nur online (!) durch den Equidenhalter möglich.

Auf der Webseite des VIS gibt es einen eigenen Bereich für Equidenmeldungen. Die FAQs sowie eine Benutzerhandbuch sind dort ebenfalls abrufbar.

Wer ist zu den Equidenmeldungen verpflichtet?

Alle Pferdehalter (landwirtschaftlich, gewerblich, privat) innerhalb von 7 Tagen ab Ereignisdatum.

Welche Tiere müssen gemeldet werden?

Alle Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Ponys und Kreuzungen daraus), die für mehr als 30 Tage den Betrieb verlassen oder sich für mehr als 30 Tage am Betrieb aufhalten.

Welche Meldungen sind möglich?

Zugang, Abgang, Tod

Fohlengeburten sind nicht im VIS, sondern nach wie vor an den Zuchtverband zu melden.

Welche Ausnahmen gibt es (wann ist keine Meldung erforderlich)? 

  • Wettbewerbe, Rennen, Tierschauen, Trainings, Holzrückeeinsätze bis 90 Tage
  • Haltung von männlichen Zuchtequiden während der Zuchtsaison
  • Haltung von weiblichen Zuchtequiden bis 90 Tage
  • Klinikaufenthalt

Bei Verbringung ins Ausland: nur Abgang melden (Pferde im Ausland sind nicht in der österreichischen Equiden-/ Bewegungsdatenbank zu erfassen!)

Das Verbringen auf die Alm und/oder Sommerweide ist zu melden (keine Ausnahme)!

Werden z.B. auf einem Rindermastbetrieb 2 Pferde „für den Eigenbedarf“ gehalten, so sind diese beiden Equiden ebenfalls zu melden!

Wie komme ich zu einer VIS-Tierhalternummer bzw. meinen VIS Zugangsdaten?

Es benötigen alle pferdehaltenden Betriebe eine LFBIS- Nummer (bereits bestehende landwirtschaftliche Betriebe) oder VIS- Tierhalternummer (gewerblich oder privat). Das Formular für die neue VIS Betriebsnummer finden Sie hier.

Bereits registrierte Equidenhalter/ Betriebe mit LFBIS können dort auch ab sofort VIS Zugriffsdaten anfordern.

Bereits bestehende VIS Zugangsdaten (wenn bereits für Meldungen in anderen Sparten – Bio, Bienen, etc. – vorhanden) können verwendet werden. Dann ist im VIS nur mehr die Anmeldung der Pferdehaltung/ Meldung der Equiden notwendig.

Die Zugangsdaten werden postalisch übermittelt.

Was soll ich tun, wenn ich die UELN eines Pferdes im VIS nicht finden kann?

Die Identifizierung des Pferdes erfolgt über die UELN. Diese sollte im VIS bereits vorhanden sein, da dieses auf die zentrale Equidendatenbank zugreift. Ist die UELN noch nicht registriert (Fehlermeldung bei der Eingabe der UELN), bitte Kontakt mit einer pferdepassausstellenden Stelle aufnehmen. Diese muss das Pferd erst in der Equidendatenbank registrieren.

Liste aller pferdepassausstellenden Stellen

Welche Daten werden für die Registrierung in der Equidendatenbank benötigt?

  • Pferd: Name, Geburtsdatum, UELN, Geschlecht, Schlachtstatus, Farbe, Brandzeichen oder Chipnummer, Geburtsland, Land Halterbetrieb, Betriebsnummer
  • Halterbetrieb, (LFBIS oder VIS), Ausstellungsdatum vom Originalpass
  • Eigentümer / Beantrager / Besitzer / verantwortliche Person: Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Mail

Mein Pferd wird von einer pferdepassausstellenden Stelle NEU in der Equidendatenbank registriert. Ist dieses dann automatisch im VIS auf meinem Betrieb gemeldet?

Ja, wenn der pferdepassausstellenden Stelle ihre LFBIS/VIS-Nummer bekannt ist, ist das Pferd automatisch am Betrieb gemeldet. Dies ist auch bei Fohlen im Zuge der Ausstellung des Pferdepasses der Fall (beim Verkauf oder wenn es zur Aufzucht den Betrieb verlässt, ist ein Abgang zu melden!). 

 

Vielen Dank für die Erstellung des Merkblattes an Frau DI Sandra Pfuner, LK Salzburg und DI Johann Wieser, LPZV Salzburg.

 

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