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LZV SalzburgSalzburg | Apr 2024

Landesrichtlinie Wolf, Biber, Fischotter – Herdenschutzmaßnahmen auch für Fohlenstuten

Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Entschädigungsleistungen und Förderung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf, Biber oder Fischotter verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Land Salzburg.

Durch Wolfsübergriffe entstehen Tierhalterinnen und Tierhaltern im Regelfall wirtschaftliche Belastungen insbesondere durch Nutztierrisse. Das Land gewährt Entschädigungszahlungen als freiwillige Zahlungen zum anteiligen Ausgleich der durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen für alle Tierhalter von Nutztieren.

Darüber hinaus gibt es vom Land Salzburg eine Förderung für Herdenschutzmaßnahmen. Diese war bisher Schaf- und Ziegenhaltern vorbehalten. Nun werden aber auch Maßnahmen zum Schutz von Pferden oder Rindern gefördert, wenn deren Haltung mit Fohlen bzw. Kälbern in Freilandhaltung (d.h. auch während der Nachtstunden) erfolgt. Gültig ist die Richtlinie für das gesamte Bundesland.

Die Förderung können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften beantragen, die eine Nutztierhaltung als Unternehmen (Bsp. Landwirtschaft) im Haupt- oder Nebenerwerb betreiben.

Der Umfang der förderfähigen Zäune oder Zaunelemente richtet sich nach der jeweiligen Herdengröße und wird jeweils für den Einzelfall nach fachlichen Gesichtspunkten festgelegt. Dabei werden 80 % der anrechenbaren Kosten ersetzt, bei Zäunen und Zaunzubehör jedoch maximal jedoch 3.000 Euro.

 

Weitere Informationen sowie Antragstellung unter:

https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/richtlinie-wolf

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