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14.12.2024LZV Steiermark / Steiermark

Pony- u. Fjordkörung sowie Haflinger Hengstmusterung

Geschätzte Hengstbesitzer!

 

Meldeschluss für die Haflinger Hengstmusterung und die Körung für Ponyrassen und Fjordpferde ist der 03.12.2024!

 

Folgende Unterlagen sind am Postweg oder per E-Mail an die Geschäftsstelle (Landespferdezuchtverband Steiermark, Frauengasse 19, 8750 Judenburg oder pferdezucht@lk-stmk.at) zu übermitteln:

 

Formloses Anmeldeschreiben, bei österreichischen Pferden eines Landespferdezuchtverbandes die UELN, Name und Geburtsdatum, bei Pferden anderer oder ausländischer Verbände der Originalpferdepass.

 

Eine Mitgliedschaft des Hengstbesitzers wird vorausgesetzt.

 

Haflingerhengste, welche für die ARGE Haflinger Körung Anfang Februar 2025 gemustert werden sollen, müssen bis zum Zeitpunkt der Körung einen vollständigen Pferdeinfluenza Impfschutz aufweisen - siehe Ausschreibung ARGE Haflinger Körung.

 

 

 

Zeitablauf

 

bis 10.00 Uhr         Anreise und Anmeldung in der Meldestelle

ab  10.15 Uhr         Messen, Kontrolle der Nationale, tierärztliche Kontrolle für Körhengste

ab  10.45 Uhr         Mustern auf hartem Boden

anschließend Beurteilung in der Halle und Bekanntgabe der Musterungs- bzw. Körergebnisse

 

Sollte der Wunsch nach einer Aufstallung in einer Box bestehen, bitte direkt mit Georg Hiebler unter 0660/9422883 in Verbindung setzen.

 

Hengstmusterungegebühr beträgt                €   50,-

die Körgebühr     für inländische Hengste         € 150,-

                              für ausländische Hengste    € 250,-

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