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Entsprechend den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben werden Nachkommen von Hauptstutbuchstuten und Haupthengstbuchhengsten mittels Rasse- und Nummernbrand gekennzeichnet. Ein Fohlen kann nur einen Zuchtpass bekommen, wenn die Mutterstute spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in das Hauptbuch eingetragen wurde.
Vorbereitungen
Die Termine für die Registrierung von Fohlen werden vom Vereinsbüro ausgeschrieben.
Damit ein Fohlen gebrannt werden kann müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Unterlagen für die Anmeldung
Vorstellung des Fohlens
Das Fohlen wird mit der Mutter bei Fuß vorgestellt. Es ist empfehlenswert die Präsentation vorher zu üben, denn zu einer gelungenen Vorstellung gehören ein gutes Zusammenspiel von Fohlen, Stute und Mensch.
Unterlagen vor Ort:
Ablauf
Der Richter erstellt bei der Musterung des Fohlens das Abzeichendiagramm für den Equidenpass. Anschließend wird die Kennzeichnung vorgenommen. Beim Warmblutpferd setzt sich der Brand aus dem A für Warmblut Österreich und einer dreistelligen Nummer zusammen, wobei die erste Ziffer das Bundesland definiert. Der Brand eines in Tirol gekennzeichneten Warmblutes beginnt immer mit der Ziffer 8. Zusätzlich wird eine Haarprobe vom Mähnenansatz entnommen und die DNA bestimmt.
Aus den gesammelten Daten und Ergebnissen werden dann der Equidenpass und die Lebensnummer des Pferdes erstellt und dem Züchter per Post übermittelt.
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