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ALLE Deckstationen unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen geöffnet!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bei den Pferdezüchtern hat die Frage ob Stuten zum Decken gefahren werden dürfen zu intensiven und sehr kontroversiellen Diskussionen geführt.
Nun gibt es sowohl vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als auch vom Land Tirol eine rechtliche Klarstellung.
Tierzucht als solches fällt eindeutig unter den Begriff „Landwirtschaft“ und die Ausübung der Landwirtschaft ist als berufliche Tätigkeit zu sehen, weswegen hinsichtlich der Verbringung zum Deckgeschäft der Ausnahmetatbestand des § 2 Z 4 der Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 108/2020 zum Tragen kommt. Selbstverständlich müssen im Sinne der Volksgesundheit alle zur Verhinderung einer Ansteckung zu treffenden Maßnahmen (Abstand!) eingehalten werden.
Nach der Verordnung LGBl Nr 35/2020 ist das Verlassen des Wohnsitzes bzw. die Zu- und Abfahrt aus den Gemeinden im Landesgebiet zum Zweck der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gestattet. Die Verbringung der Tiere für Zuchtzwecke innerhalb Tirols wäre somit von der Ausnahmeregelung umfasst.
Zum persönlichen Schutz aller Beteiligten müssen jedoch strikte Maßnahmen eingehalten werden:
SONDERREGELUNG DECKSTATION LLA WEITAU / St. Johann
Im Wissen um die derzeitig sehr schwierige Situation (Schulschließung seit 14. März, Notbetrieb an den Landeseinrichtungen usw.) sind wir bereit, einen eingeschränkten Betrieb der Deckstation an der LLA St. Johann aufzunehmen.
Die Sicherheit der Mitarbeiter stellt für uns dabei die oberste Prämisse dar.
Strikte Schutzmaßnahmen SIND einzuhalten:
1. Es werden maximal 5 Stuten eingestellt (es werden keine Außenboxen besetzt).
2. Es ist ein genauer Anlieferungstermin mit Herrn Bernhard Ettl (0664/4268617) zu vereinbaren.
3. Es darf nur der Pferdehalter oder eine von diesem bevollmächtige Person das Tier anliefern (Tiertransportschein ist verpflichtend mitzuführen).
4. Eine Entladung darf erst erfolgen, wenn Herr Ettl oder ein beauftragter Mitarbeiter der Schule anwesend ist (in einem angemessenen Sicherheitsabstand – mind. 2 m)
5. Die Stute ist an jenem, von Herrn Ettl zugewiesenen Platz rasch zu entladen. Die Dauer der Ladetätigkeit ist so kurz als möglich zu halten.
6. Nach Beendigung der Ladetätigkeit muss der Pferdehalter das Gelände der Schule so rasch als möglich wieder verlassen.
7. Den Anweisungen von Herrn Ettl oder eines beauftragten Mitarbeiters ist Folge zu leisten.
8. Es wird von jedem Pferdehalter lediglich eine Stute zur Deckung angenommen (außer es gibt freie Kapazitäten), sofern der Verband keine andere Vorgangsweise bestimmt.
In Tirol gibt es bis 14.04.2020 weiterreichende Einschränkungen in besonderen Risikogebieten (Paznauntal, St. Anton und Sölden. Züchter aus diesen Gebieten dürfen das jeweilige Gemeindegebiet auch für den Transport der Tiere zu Deckstationen nicht verlassen.
Mit dem dringenden Ersuchen um Einhaltung der beschriebenen Vorgangsweise, verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Obmann ÖR Christian Wild und Geschäftsführer Dipl.-Ing. Rudolf Hußl
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