<< Zur Pferd Austria Site

News

 
Zur Übersichtzurück weiter
Steiermark | Okt 2015

KB-Förderung Warmblut

Besamungsförderung Warmblut 2015

Folgende Bedingungen müssen für die Gewährung der KB-Förderung erfüllt sein: Der Hengst muss im Hengstbuch I eingetragen sein und eine Hengstleistungsprüfung mit mindestens 100 Gesamtindexpunkten bestanden bzw. die erforderliche Leistung im Sport (3 S-Platzierungen in Springen od. Dressur, bzw. 3 M-Platzierungen in der Vielseitigkeit) erbracht haben. Die Stuten müssen im steirischen Hauptstutbuch eingetragen sein, eine volle Abstammung und mindestens Bewertungsklasse 2a bzw. 7,0 Punkte aufweisen. Der Förderungswerber muss aktives Zuchtmitglied sein.

Anmeldeschluss für den Besamungszuschuss ist der 16. 11. 2015. Der Besamungsförderungsantrag (formloses Schreiben) muss den Name, die Anschrift, die landwirtschaftliche Betriebsnummer, Bankverbindung und Telefonnummer des Förderungswerbers, die Lebensnummer und den Namen der besamten Stute und die Lebensnummer und den Namen des verwendeten Hengstes enthalten und ist an die Geschäftsstelle nach Judenburg zu senden. Weiters muss eine beidseitige Kopie des Besamungsscheines beigelegt werden. Zu spät einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Harald Reicher

Zur Übersichtzurück weiter
Voriger Artikel
Umgänglichkeitsprüfung in Aigen im Ennstal
Nächster Artikel
Pinto Bundes- und Europachampionat

 
Starke Partner beim Thema Pferd
Wir danken unseren Sponsoren
 Nach oben
Jetzt drucken Schließen
Schließen
Pferd Austria – Privatsphäre-Einstellungen