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LZV SteiermarkSteiermark | Nov 2022

VIS-Meldungen leichtgemacht

Bereits im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt. 

Bis 31.12.2022 ist somit jeder Pferdehalter verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zu melden!

Der Pferdehalter braucht dafür einen VIS-Zugang, um die Pferde aus der österreichischen Equiden Datenbank (EQDB) mit der UELN-Lebensnummer, Mikrochipnummer oder alten Lebensnummer, seinem Betrieb mittels „Zugangsmeldung“ mit entsprechendem „Zugangsdatum“ melden zu können.

Ist noch kein VIS-Zugang vorhanden, bitte diesem Link folgen Allgemeines (statistik.at)

Bei der Pferdeanmeldung (Feld PF) ist es notwendig, die UELN-Lebensnummer ohne Bindestriche und Leertasten (15 Stellen) einzugeben. Kann ein Pferd nicht in der EQDB gefunden werden, bitte das downloadbare Formular verwenden und an pferdezucht@lk-stmk.at senden.

Für eingetragene in- und ausländische Zuchtpferde verrechnen wir keine Gebühr für die Nachregistrierung. Ebenso nicht für Pferde mit einem gültigen Pferdepass eines österreichischen Landespferdezuchtverbandes.

Für alle anderen Pferde verrechnen wir eine Eintragungsgebühr (Besitzwechsel im Pferdepass inklusive) von € 30,- pro Pferd.

Ab 2023 ist es nur mehr möglich, Pferdepässe auszustellen, wenn die Betriebsnummer oder VIS-Nummer des Haltebetriebes bekannt ist. Bitte uns deshalb die entsprechenden Nummern bekannt zu geben, um die Passausstellung im kommenden Jahr rascher abwickeln zu können. Mit der Passausstellung werden die Pferde dann automatisch dem Haltebetrieb im VIS zugeordnet.

Mögliche Fehlerquellen:

Bei ausländischen Pferden ist in der UELN-Lebensnummer oft nicht der Ländercode, sondern die Anfangsbuchstaben des Landes enthalten. Beispielsweise DE für Deutschland – hier bitte 276 anstatt DE eingeben. Bei Pferden aus Ungarn wäre der Ländercode 348 anstatt HUN.

Für weitere Länder empfehlen wir die Suche auf der UELN-Code-Database. UELN Code Database

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, stehen wir natürlich auch zu den Geschäftszeiten im Verbandsbüro gerne zur Verfügung!

 

Harald Reicher

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