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Meldung von Wolfsichtungen
Mit der Steirischen Wolfsverordnung gibt es ein rechtliches Instrument zur gezielten Entnahme von Problemwölfen (Risiko- und Schadwölfe).
Wolfsichtungen innerhalb eines Umkreises von 100 Metern zu einem Siedlungsgebiet sind zu dokumentieren und wie Nutztierrisse auch den amtlichen Rissbegutachtern zu melden.
Nur auf Basis solcher Meldungen können Wölfe auch zur Erlegung freigegeben werden.
Die Liste der amtlichen Rissbegutachter:innen in den Bezirken sowie die erforderlichen Meldeformulare finden sich unter Meldungen und Maßnahmen Wolf - Agrar-Server Land Steiermark.
LK Steiermark
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