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Meldung des Aufenthalts von Equiden

Haltung von Pferden, Eseln und Ponys - Meldepflicht seit 1.1.2023

 

Im Jahr 2021 wurde mit der europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt. Neben grundlegenden Änderungen im Hinblick auf die Dokumentation von Arzneimittelanwendungen durch die Tierärzte und der Neugestaltung des Pferdepasses ist auch eine Datenbank für die Meldung des Aufenthalts von Pferden und Pferdeartigen (Ponys, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) einzurichten.

Diese Datenbank ist in Österreich bei der Statistik Austria im VIS – Verbrauchergesundheitsinformationssystem angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie unter Kennzeichnung von Pferden - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at).
Grundvoraussetzungen für die seit 1. Jänner 2023 verpflichtenden Meldungen sind ein bestehender VIS-Zugang und die Registrierung des zu meldenden Pferdes in der österreichischen Equidendatenbank. Österreichische Zuchtpferde sind im Regelfall in der Equidendatenbank registriert.

Allen Pferdehaltern wird dringend empfohlen, ihren Pferdebestand im VIS zu kontrollieren und aktualisieren! Die Einhaltung der Registrierungs- und Meldevorschriften werden von der Veterinärbehörde kontrolliert.

 

Was müssen sie als Pferdehalter nun machen bzw. wie können sie ihre Pferde im VIS registrieren?

 

1. Schritt:
Sollten sie für ihre Pferdehaltung/ihren Betrieb noch keine Betriebsnummer (LFBIS-Nummer, Veterinärregistrierungsnummer, Tierhalternummer,…) besitzen, so kann ich diese entweder als landwirtschaftlicher Betrieb über die zuständige Bezirksbauernkammer oder direkt online über das VIS beantragen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier.
Beantragung VIS-Nummer: VIS Registrierung für Tierhalter (statistik.at)

In weiterer Folge müssen sie mit ihrer Betriebsnummer die Zugriffsdaten für das VIS-Web beantragen. Diese erhalten Sie per Post übermittelt.
Beantragung VIS-Web Zugriffsdaten:  VIS Web Zugriffsdaten (statistik.at)

 

2. Schritt:
Sie melden sich mit ihren VIS-Web Zugriffsdaten im VIS-Webportal an:  Statistik Austria Portal
In weiterer Folge kontrollieren Sie ihren Pferdebestand im VIS bzw. melden ihre Pferde an oder ab. Eine detaillierte Anleitung finden sie hier.
Die Meldungen der Zu- und Abgänge haben innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Ereignis zu erfolgen. Nähere Infos finden sie hier: Meldungen (statistik.at)
Alle Pferde, die vom Landespferdezuchtverband Salzburg durch einen Zuchtpferdepass oder einen allgemeinen Pferdepass registriert werden, werden bei der Erstellung des Pferdepasses (Ausstellungsdatum Pferdepass) automatisch in die österreichische Equidendatenbank eingetragen. Wenn bei der Registrierung eine gültige LFBIS- oder VIS-Nummer des Halters vorliegt, werden diese auch bereits dem Betrieb im VIS zugeordnet. Bei allen Mitgliedern, bei denen wir eine gültige LFBIS- oder VIS-Nummer haben, sind die ab dem 20. Juni 2022 (Ausstellungsdatum Pferdepass) registrierten Fohlen bereits im VIS auf diesen Betrieb gemeldet. Im Falle eines Verkaufes muss für diese Fohlen im VIS eine Abgangsmeldung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Wenn sie ihr Pferd mit der Pferdepassnummer nicht eintragen können, so ist dieses nicht in der österreichischen Equidendatenbank registriert und sie brauchen „Schritt 3“. Wenn Sie ihr Pferd/ihre Pferde eintragen können, ist ist die Meldeverpflichtung für Sie erledigt!
 

3. Schritt:
Die Identifizierung, der Nachtrag oder die Nach-Identifizierung eines Equiden kann vom Equideneigentümer oder Halter beim Landespferdezuchtverband Salzburg beantragt werden und dies unabhängig davon, wer den Pferdepass ausgestellt hat.
Seit Juli 2009 müssen in der EU gehaltene Equiden gemäß der VO (EU) 504/2008 identifiziert werden. Diese Identifizierung des Tieres umfasst
- den Equidenpass (inkl. UELN = Universal Equine Life Number)
- die Kennzeichnung des Tieres mit einem Chip oder einer Alternativkennzeichnung (Brand)
- die Eintragung in die Equidendatenbank (= EQDB)

Sollten sie noch keinen der Verordnung entsprechenden Equidenpass besitzen, so können sie diesen jederzeit bei uns im Verbandsbüro telefonisch oder schriftlich beantragen. Sie erhalten ein Eintragsformular, welches sie von ihrem Tierarzt bei der Kennzeichnung ihres Pferdes ausfüllen und bestätigen lassen. Nach Übermittlung des Antragsformulars im Original und dem Zahlungseingang für den Equidenpass, erstellen wir umgehend ihren Equidenpass und führen die Eintragung in die österreichische Equidendatenbank durch. Die Erstellung des Equidenpasses inklusive dem Datenbankeintrag kostet für Nichtmitglieder 95,00 Euro (inkl. Ust.).
Besitzen sie einen Pferdepass und sollten ihre Pferde nicht in der österreichischen Equidendatenbank eingetragen sein, so können sie die Datenbankeintragung mittels eines Antragsformulars beantragen. --> Antragsformular Datenbankeintragung.
Wir übernehmen die Eintragungen von nicht erfassten Equiden in die österreichische Equidendatenbank als Mitgliederservice gratis und zum Kostenersatz von 40,00 Euro (inkl. Ust.) für Nichtmitglieder.
Nach dem Erhalt des Antragsformulars bekommen sie von uns eine Rechnung über den Kostenersatz übermittelt und sobald wir den Zahlungseingang feststellen können, wird ihr Antrag bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können!
Sollte die Lebensnummer ihres Pferdes nicht dem System der UELN (ueln.net) entsprechen, erhalten sie von uns per Post ein Klebeetikett mit der korrekten UELN ihres Pferdes per Post zugesandt, welches sie in weiter Folge am Pferdepass anbringen. Mit dieser UELN können sie ihr Pferd im VIS registrieren.

ACHTUNG:
Pferde, die keinen österreichischen Pferdepass besitzen, lassen sich erst in der VIS-Datenbank anlegen, wenn sie vorher in der österreichischen Equidendatenbank registriert wurden!

Weitere Informationen finden Sie unter Registrierung der Equidenhaltung (statistik.at)

Bei weiteren Fragen kontaktieren sie uns im Büro der Pferdezucht Salzburg unter
Tel.: +43 6542 68232      Mo-Fr von 7.30-11.30 Uhr
Mail: pzv@lk-salzburg.at

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