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Folgende Bedingungen müssen für die Gewährung der KB-Förderung erfüllt sein: Der Hengst muss im Hengstbuch I bzw. Haupthengstbuch eingetragen und eine Hengstleistungsprüfung laut gültiger AWÖ Zuchtbuchordnung bestanden bzw. die erforderliche Leistung im Sport (3 S-Platzierungen in Springen od. Dressur, bzw. 3 M-Platzierungen in der Vielseitigkeit) erbracht haben. Die Stuten müssen im steirischen Hauptstutbuch eingetragen sein, eine volle Abstammung und mindestens die WN: 7,0 aufweisen. Der Förderungswerber muss aktives Zuchtmitglied sein.
Anmeldeschluss für den Besamungszuschuss ist der 15.11.2024. Der Besamungsförderungsantrag (formloses Schreiben) muss den Name, die Anschrift, die landwirtschaftliche Betriebsnummer, Bankverbindung und Telefonnummer des Förderungswerbers, die Lebensnummer und den Namen der besamten Stute und die Lebensnummer und den Namen des verwendeten Hengstes enthalten und ist an die Geschäftsstelle nach Judenburg zu senden. Weiters muss eine Kopie des Besamungsscheines beigelegt werden. Zu spät einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Harald Reicher
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