Decksaison 2021 und COVID19-Bestimmungen
Die Bedeckung einer Zuchtstute mitsamt all den verbundenen Maßnahmen ist zur Berufsausübung im Rahmen der Landwirtschaft erforderlich und kann unabhängig der aktuell gültigen COVID19-Schutzmaßnahmenverordnung durchgeführt werden.
Nachfolgende Hygienemaßnahmen und –vorschriften zur größtmöglichen Minimierung des COVID19-Ansteckungsrisikos sind jedoch strikt einzuhalten:
- Kein direkter persönlicher Kontakt auf der Deck- bzw. Besamungsstation mit allen am Betrieb lebenden Personen!
- Personen, die sich krank fühlen oder Fieber haben, müssen gänzlich fernbleiben!
- Keine Ansammlungen auf den Deckstationen! Die Anzahl der Begleitpersonen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
- Mindestens 2 m Abstand zueinander einhalten!
- Das Wohngebäude darf auf keinen Fall betreten werden - nur die Stallgebäude!
- In geschlossenen Räumen ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) zu tragen!
- Alle weiteren routinemäßigen Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Händedesinfektion, kein Händeschütteln etc.) sind umzusetzen!
- Das Berühren von Türgriffen und Handläufen etc. ist zu vermeiden!
- Alle weiteren aktuellen Vorgaben der Bundesregierung für das Verhalten im öffentlichen Raum sind einzuhalten und umzusetzen!
In diesem Sinne, geschätzte Züchterinnen und Züchter, wünsche ich euch ein erfolgreiches Jahr 2021 und viele gesunde Fohlen.
Ing. Walter Werni